Förderung

Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für Wohnungsanpassungs-Maßnahmen zum Abbau von Barrieren.

Es müssen nicht immer große bauliche Veränderungen in der Wohnung sein, die das Leben erleichtern. Es gibt zahlreiche Hilfsmittel, die die Selbstständigkeit oder Pflege wesentlich verbessern können. Lassen Sie sich bei Ihrer zuständigen Wohnberatungsstelle informieren, wie Sie Ihre Wohnsituation mit passenden Hilfsmitteln komfortabler und sicherer gestalten können. Auch Sanitätshäuser bieten hierzu Beratungen an, und auch auf dieser Homepage, unter Produkte, können Sie sich inspirieren und informieren lassen, welche Hilfsmittel für Sie nützlich sein könnten.

Quellen: Kompetenzzentrum barrierefreies Wohnen, München

und Bayerische Architektenkammer  (Stand 07/2022) Sozialpädagogin: Maria Th. Lehn, Tel. 0171 9144637 oder 0177 4455507, E-Mail: lehn@byak-barrierefreiheit.de

Alle Angaben unter Vorbehalt und ohne Gewähr.

1. Krankenkassen

Wie bekomme ich Hilfsmittel von der Krankenkasse bezahlt?

Wenn Sie ein Hilfsmittel von der Krankenkasse bezahlt bekommen möchten, muss dies ärztlich verordnet werden. Das heißt: Sie brauchen ein Rezept. Mit dem Rezept müssen Sie die Übernahme der Kosten für das Hilfsmittel schriftlich bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Sie prüft den Antrag und teilt Ihnen das weitere Vorgehen mit. Möglicherweise hat die Krankenkasse Verträge mit einem bestimmten Hilfsmittelanbieter geschlossen. In diesem Fall beziehen Sie das Hilfsmittel von diesem Anbieter. Hilfsmittel, die nur zeitweise gebraucht und wiederverwendet werden, können auch geliehen werden – zum Beispiel, wenn nur für kurze Zeit ein Rollstuhl benötigt wird.

Quelle: www.gesund.bund.de

Die Kosten werden sowohl von der Pflege-, als auch von der Krankenkasse übernommen: Während die Pflegekasse die pflegerischen Maßnahmen (wie zum Beispiel Grundpflege) übernimmt, zahlt die Krankenkasse alle Kosten für die medizinische Versorgung des Patienten (Behandlungspflege).

2. Pflegekassen

Wohnumfeldverbesserde Maßnahmen

Leistungen

Pro Maßnahme bis zu 4.000 € (bis 16.000 € wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen).
Gefördert werden Maßnahmen der Anpassung des Wohnumfelds an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen.

Z. B. Badumbau, Türverbreiterungen, fest installierte Rampen und Treppenlifte usw.
Die Leistung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen.

Voraussetzungen

  • Vorhandener Pflegegrad 1-5
  • Durch die Baumaßnahme muss “die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt” werden (§ 40 (4) SGB XI)
  • Gilt auch für Personen mit dauerhaft eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45a SGB XI – das sind z.B. an Demenz erkrankte Menschen

Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen

Das Bundesgesundheitsministerium bietet online Broschüren zur Pflege- und Krankenversicherung
www.bmg.bund.de

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – Bundesgesundheitsministerium

Pflegeleistungs-Helfer | Ratgeber für finanzielle Leistungen – Bundesgesundheitsministerium

3. Bayer. Wohnbauförderprogramm

a) Schaffung von Eigenwohnraum durch

Neubau, Änderung, Erweiterung oder Erst- und Zweiterwerb

Leistungen

  • Darlehen mit Zinssatz von 0,5 %, Laufzeit 15 Jahre, anschließend wird der Zinssatz an den Kapitalmarktzins angepasst.
  • Haushalte mit Kindern erhalten einen Zuschuss von 5.000 € je Kind.
  • Darlehen bei Bau und Ersterwerb max. 30 %.
  • Darlehen bei Zweiterwerb max. 40 % der förderfähigen Kosten.
  • Bei Zweiterwerb ergänzender Zuschuss in Höhe von 10%, max. 30.000€.

Voraussetzungen

  • Antrag vor Baubeginn beim zuständigen LRA, der kreisfreien Stadt
  • Angemessenheit der Wohnflächen nach Nr. 34.4 der WFB 2012
  • Eigenkapitalanteil (15-25% d.Baukosten)
  • Tragbarkeit der Belastung
  • Einhalten der Einkommensgrenze(n): Bruttohaushaltseinkommen pro Jahr
    • 3-Pers.Haushalt 62.500 €
    • 4-Pers.Haushalt 74.700 €

Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen

http://www.bauen.bayern.de/wohnen/foerderung/barrierefreieswohnen/index.php

Einkommensgrenze:
Art. 11 BayWoFG
Die Förderung erfolgt nach der sozialen Dringlichkeit der Antragsteller.

Merkblatt: http://www.bauen.bayern.de/assets/stmi/wohnen/foerderung/31_merkblatt_eigenwohnraum.pdf

b) Anpassung von Wohnraum, an die Behinderung (Umbau)

Leistungen

  • Menschen mit Behinderung erhalten bei Umbau uns Einbau ein leistungsfreies Darlehen bis zu 10.000 €

Zins- und tilgungsfrei, einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1,0 %

Voraussetzungen

Einkommensgrenze: Art.11 BayWoFG
Antrag vor Umbau-Baubeginn bzw. sechs Monate danach beim zuständigen Landratsamt bzw. der kreisfreien Stadt

Einkommensgrenze (nach möglichen Abzügen und Freibeträgen)

  • 1-Pers.Haushalt 28.300 €
  • 2-Pers.Haushalt 43.200 €
  • (Eintrag aktualisiert 10/2024)

Das tatsächliche Haushaltbruttoeinkommen kann deutlich über den genannten Grenzen liegen.

Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen

Einkommensgrenze: Art.11 BayWoFG

 

4. Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm, BayernLabo

Neubau, Erst- und Zweiterwerb mit Bindungsfrist

Leistungen

  • Darlehenshöhe beträgt max. ein Drittel der Gesamtkosten; aber nicht weniger als 15.000€
  • Zinssatz ca. 1 % unter banküblichen Konditionen
  • Diese Leistungen können mit BayWoFG kumuliert beantragt werden

Voraussetzungen

  • Antrag vor Baubeginn beim zuständigen Landratsamt bzw. der kreisfreien Stadt
  • Einhaltung der Einkommensgrenze nach BayWoFG
  • Selbstnutzer
  • Eigenkapital mind. 20% Tragbarkeit der Belastung

Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen

www.bayernlabo.de dort finden sich aktuelle Zinssätze

5a. KfW Altersgerecht Umbauen- Kredit (159)

Leistungen

  • Ab 0,75 % effektiver Jahreszins (Stand 07/2022), bis zu 50.000 € Kreditbetrag pro Wohneinheit

Voraussetzungen

  • Antrag vor Bau-/Umbaubeginn
  • Technische Mindestanforderungen
  • Muss-, Soll,- Kannvorschriften beachten

Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Barrierereduzierung/

Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) (kfw.de)

5b. KfW Altersgerecht Umbauen- Investitionszuschuss (455)

Leistungen

  • Bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten
    maximal 6.250 € pro Wohneinheit (bei Kombination von Maßnahmen zur Barrierereduzierung /Einbruchsschutz)
  • für Umbau des Eigenheims oder Kauf von umgebautem Wohnraum

Seit dem 1. April 2019 erhält man für die Flächenteilung in einem bestehenden Wohngebäude eine Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen zur Schaffung einer neuen Wohneinheit.

Der Zuschuss kann von Privatpersonen alternativ zum KfW-Kredit Programm 159 gestellt werden

Voraussetzungen

Hinweis: Sachverständige sind auch Bauvorlageberechtige und damit alle Architekten, die in der Liste der Kammer eingetragen sind.

Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen

KfW Webseite
Hotline: 0800 539 9002
Für Eigentümer, Mieter und Vermieter

6. Modernisierung von Mietwohnungen der Wohnungsgesellschaften

Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse

Leistungen

Zinsverbilligtes Darlehen bis zu 100% der förderfähigen Kosten

Beispiel: Bei einer Belegungsbindung von 10 Jahren kann eine Wohnung mit bis zu 50.000 € gefördert werden

Voraussetzungen

Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen

Gebäude mind. 15 Jahre alt,
mindestens 3 Mietwohnungen oder
mindestens 8 stationäre Pflegeplätze

Bayer. Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG):
www.wohnen.bayern.de

Aktuelle Zinssätze unter:
www.bayernlabo.de

Förderung von Mietwohnungen – Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de)

7. Rentenversicherungsträger (für Angestellte)

Agentur für Arbeit / Erhaltung der Selbstständigkeit und der Arbeitskraft

Leistungen

  • Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung,

Voraussetzungen

  • Berufstätigkeit
  • Einkommensgrenzen (Einkommensgrenzen nach BayWoFG)

Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen

www.deutsche-rentenversicherung.de

8. Berufsgenossenschaften

Beschaffung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung

Leistungen

  • bei Umbaumaßnahmen bis zu 100%
  • bei Neubau zinsgünstiges Darlehen in angemessener Höhe

Voraussetzungen

  • Ansprüche an die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeits- oder Wegeunfall
  • Berufstätigkeit
  • Einkommensgrenzen (s.o.)

Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber nach der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft

9. Zentrum Bayern Familie und Soziales

Leistungen

zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung und Ausbau eines Arbeitsplatzes für Menschen mit Behinderung

Voraussetzungen

Vorrang der Rehabilitationsträger: Das Integrationsamt kann nur für Selbständige und Beamte, für die kein Rehabilitationsträger zuständig ist, Wohnungshilfe gewähren.

Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen

ZBFS – Sozialer Wohnungsbau Wohnen (bayern.de)

10. Sozialhilfe

Leistungen

Zuschuss im erforderlichen Umfang

Voraussetzungen

Einhalten der Einkommens- und Vermögensgrenzen, Antrag bei der zuständigen Sozialverwaltung, nachrangig gegenüber anderen Kostenträgern, Bedürftigkeit, soziale Dringlichkeit, Antrag beim Sozialamt

11. Stiftungen

Je nach Stiftungszweck, hier: selbständige Lebensführung

Leistungen

  • individuelle Förderung
  • Geldspenden/Beihilfen

Voraussetzungen

  • Antrag bei der jeweiligen Stiftung
  • Stiftungsspezifische Auflagen

Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen

Stiftungsverzeichnis | STIFTUNGSINDEX

12. Baukindergeld und Eigenheimzulage (ergänzende Information)

Baukindergeld:

  • Sie können Auskunft zu Antragstellung und Bewilligung über das Portal der kfw erhalten.

Eigenheimzulage:

  • Auskunft zu Antragstellung und Bewilligung erfolgt über das Bayern Labo.

Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen

Baukindergeld:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Baukindergeld/

Eigenheimzulage:

https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/eigenheimzulage/

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