Es müssen nicht immer große bauliche Veränderungen in der Wohnung sein, die das Leben erleichtern. Es gibt zahlreiche Hilfsmittel, die die Selbstständigkeit oder Pflege wesentlich verbessern können. Lassen Sie sich bei Ihrer zuständigen Wohnberatungsstelle informieren, wie Sie Ihre Wohnsituation mit passenden Hilfsmitteln komfortabler und sicherer gestalten können. Auch Sanitätshäuser bieten hierzu Beratungen an, und auch auf dieser Homepage, unter Produkte, können Sie sich inspirieren und informieren lassen, welche Hilfsmittel für Sie nützlich sein könnten.
Quellen: Kompetenzzentrum barrierefreies Wohnen, München
und Bayerische Architektenkammer (Stand 07/2022) Sozialpädagogin: Maria Th. Lehn, Tel. 0171 9144637 oder 0177 4455507, E-Mail: lehn@byak-barrierefreiheit.de
Alle Angaben unter Vorbehalt und ohne Gewähr.
Wie bekomme ich Hilfsmittel von der Krankenkasse bezahlt?
Wenn Sie ein Hilfsmittel von der Krankenkasse bezahlt bekommen möchten, muss dies ärztlich verordnet werden. Das heißt: Sie brauchen ein Rezept. Mit dem Rezept müssen Sie die Übernahme der Kosten für das Hilfsmittel schriftlich bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Sie prüft den Antrag und teilt Ihnen das weitere Vorgehen mit. Möglicherweise hat die Krankenkasse Verträge mit einem bestimmten Hilfsmittelanbieter geschlossen. In diesem Fall beziehen Sie das Hilfsmittel von diesem Anbieter. Hilfsmittel, die nur zeitweise gebraucht und wiederverwendet werden, können auch geliehen werden – zum Beispiel, wenn nur für kurze Zeit ein Rollstuhl benötigt wird.
Quelle: www.gesund.bund.de
Die Kosten werden sowohl von der Pflege-, als auch von der Krankenkasse übernommen: Während die Pflegekasse die pflegerischen Maßnahmen (wie zum Beispiel Grundpflege) übernimmt, zahlt die Krankenkasse alle Kosten für die medizinische Versorgung des Patienten (Behandlungspflege).
Wohnumfeldverbesserde Maßnahmen
Pro Maßnahme bis zu 4.000 € (bis 16.000 € wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen).
Gefördert werden Maßnahmen der Anpassung des Wohnumfelds an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen.
Z. B. Badumbau, Türverbreiterungen, fest installierte Rampen und Treppenlifte usw.
Die Leistung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen.
Das Bundesgesundheitsministerium bietet online Broschüren zur Pflege- und Krankenversicherung
www.bmg.bund.de
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – Bundesgesundheitsministerium
Pflegeleistungs-Helfer | Ratgeber für finanzielle Leistungen – Bundesgesundheitsministerium
Neubau, Änderung, Erweiterung oder Erst- und Zweiterwerb
http://www.bauen.bayern.de/wohnen/foerderung/barrierefreieswohnen/index.php
Einkommensgrenze:
Art. 11 BayWoFG
Die Förderung erfolgt nach der sozialen Dringlichkeit der Antragsteller.
Merkblatt: http://www.bauen.bayern.de/assets/stmi/wohnen/foerderung/31_merkblatt_eigenwohnraum.pdf
Zins- und tilgungsfrei, einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1,0 %
Einkommensgrenze: Art.11 BayWoFG
Antrag vor Umbau-Baubeginn bzw. sechs Monate danach beim zuständigen Landratsamt bzw. der kreisfreien Stadt
Einkommensgrenze (nach möglichen Abzügen und Freibeträgen)
Das tatsächliche Haushaltbruttoeinkommen kann deutlich über den genannten Grenzen liegen.
Einkommensgrenze: Art.11 BayWoFG
Neubau, Erst- und Zweiterwerb mit Bindungsfrist
www.bayernlabo.de dort finden sich aktuelle Zinssätze
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Barrierereduzierung/
Seit dem 1. April 2019 erhält man für die Flächenteilung in einem bestehenden Wohngebäude eine Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen zur Schaffung einer neuen Wohneinheit.
Der Zuschuss kann von Privatpersonen alternativ zum KfW-Kredit Programm 159 gestellt werden
Hinweis: Sachverständige sind auch Bauvorlageberechtige und damit alle Architekten, die in der Liste der Kammer eingetragen sind.
KfW Webseite
Hotline: 0800 539 9002
Für Eigentümer, Mieter und Vermieter
Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
Zinsverbilligtes Darlehen bis zu 100% der förderfähigen Kosten
Beispiel: Bei einer Belegungsbindung von 10 Jahren kann eine Wohnung mit bis zu 50.000 € gefördert werden
Gebäude mind. 15 Jahre alt,
mindestens 3 Mietwohnungen oder
mindestens 8 stationäre Pflegeplätze
Bayer. Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG):
www.wohnen.bayern.de
Aktuelle Zinssätze unter:
www.bayernlabo.de
Förderung von Mietwohnungen – Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de)
Agentur für Arbeit / Erhaltung der Selbstständigkeit und der Arbeitskraft
Beschaffung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber nach der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft
zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung und Ausbau eines Arbeitsplatzes für Menschen mit Behinderung
Vorrang der Rehabilitationsträger: Das Integrationsamt kann nur für Selbständige und Beamte, für die kein Rehabilitationsträger zuständig ist, Wohnungshilfe gewähren.
Zuschuss im erforderlichen Umfang
Einhalten der Einkommens- und Vermögensgrenzen, Antrag bei der zuständigen Sozialverwaltung, nachrangig gegenüber anderen Kostenträgern, Bedürftigkeit, soziale Dringlichkeit, Antrag beim Sozialamt
Je nach Stiftungszweck, hier: selbständige Lebensführung
Baukindergeld:
Eigenheimzulage:
Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen
Baukindergeld:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Baukindergeld/
Eigenheimzulage:
https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/eigenheimzulage/
Wir bieten ein breites Informationsangebot zu Wohnungsanpassungsmöglichkeiten.
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