Viele Hilfsmittel und Produkte für die Verbesserung der Barrierefreiheit in der Wohnung können vom Arzt verschrieben werden (Produkte mit Hilfsmittelnummer).
Auch für aufwendigere Anpassungen und bauliche Maßnahmen gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung oder finanziellen Unterstützung.
Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es weitere Hilfsmöglichkeiten.
Was an Förderung und Finanzierung möglich ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Die Wohnberatungssstllen in Bayern helfen hier.
Lassen Sie sich beraten, wie Sie Ihre Wohnsituation sicher und komfortabel gestalten können und welche Unterstützungen und finanzielle Hilfe für Sie zur Verfügung stehen.
Quellen:
Kompetenzzentrum barrierefreies Wohnen, München
Startseite – Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V.
Start / Niedersachsenbüro Neues Wohnen
Alle Angaben unter Vorbehalt und ohne Gewähr (Stand September 2026).
Die Übernahme der Kosten muss bei den Kassen schriftlich beantragt werden. Die Kassen überprüfen die Anträge. Bei Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden.
Oft haben Krankenkassen Verträge mit Anbietern von Hilfsmitteln, z.B. Sanitätshäusern, abgeschlossen. In diesem Fall müssen Sie die Hilfsmittel vom Partner-Unternehmen Ihrer Krankenkasse beziehen.
Hilfsmittel können auch geliehen werden, z.B. wenn Sie nur zeitweise gebraucht werden (Krankenbett, Rollstuhl, …).
Die Versicherten sollten hier immer bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, wie die Hilfsmittelversorgung erfolgt.
Die Wohnberatungen in Bayern beraten auch zu den Ansprüchen an die Pflegekassen.
Die Pflegekassen erbringen Leistungen für pflegebedürftige Menschen. Voraussetzung ist
Dies gilt auch für Personen mit einer dauerhaft eingeschränkten Alltagskompetenz, das sind z.B. an Demenz erkrankte Menschen.
Als Unterstützung für die Versorgung im heimischen Haushalt können von den Pflegekassen finanziert werden
Die Pflegekasse bezuschusst Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen mit maximal 4180 € (Stand Juni 2026). Verändert sich der Pflegegrad und es sind neue Maßnahmen notwendig, kann ein neuer Antrag gestellt werden.
Wenn mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt zusammenleben, ist Kombination der individuellen Zuschüsse möglich, begrenzt bis zu einer Maximalsumme von 16.720€.
Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen
Das Bundesgesundheitsministerium bietet online Broschüren zur Pflege- und Krankenversicherung
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – Bundesgesundheitsministerium
Pflegeleistungs-Helfer | Ratgeber für finanzielle Leistungen – Bundesgesundheitsministerium
*** Achtung: Diese Förderung durch den Freistaat Bayern steht im Moment nur eingeschränkt zur Verfügung. Für aktuelle Informationen gehen Sie bitte auf die Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.***
Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms die Anpassung von Miet- und Eigentumswohnungen an die Belange von Menschen mit Behinderung.
Gefördert werden bauliche Maßnahmen im Bestand von Miet- und Eigenwohnraum, die Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 SGB IX) die Nutzung ihres Wohnraums im Hinblick auf ihre Einschränkung erleichtern. Dies betrifft z.B.
Fördervoraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis (mind. 50% GdB) oder ein ärztliches Attest.
Die Förderung ist einkommensabhängig. Das Einkommen des Haushaltes darf nach Abzug aller Freibeträge bestimmte Werte nicht überschreiten, bei einem 1-Personen-Haushalt sind das 28.300€, bei einem 2-Personen-Haushalt 43.200€.
Die Förderung besteht aus einem zins- und tilgungsfreien Darlehen in Höhe von maximal 10.000€ je Wohnung. Nach Ablauf einer Belegungsbindung von fünf Jahren wird das Darlehen in einen Zuschuss verwandelt, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Ausführlichere Informationen finden Sie in dem Dokument, download wird nachgereicht
Förderung von barrierefreiem Wohnen – Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Für den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz
Das Wichtigste in Kürze
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Detaillierte aktuelle Informationen finden Sie unter dem folgenden Link Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) | KfW auf den Webseiten der KfW.
*** Aktuelle Meldung vom August 2026 – dieser Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden – die Mittel für 2026 sind aufgebraucht ***
Für Baumaßnahmen an Haus und Wohnung, die Barrieren reduzieren und den Wohnkomfort erhöhen.
WICHTIG: Sie müssen alle bereits erhaltenen Förderungen aus den Produkten Altersgerecht Umbauen Kredit und Zuschuss (155, 159, 455-B und 455-E) auf den Förderhöchstbetrag anrechnen. Gegebenenfalls reduzieren sich dadurch Ihre förderfähigen Kosten und der Zuschussbetrag.
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Barrierereduzierung/
Bei Behinderungen, die im Kontext der Berufsausübung entstanden sind, gibt es noch verschiedene Möglichkeiten der Förderung, z.B. für die Erhaltung der Selbstständigkeit und der Arbeitskraft, oder für die Beschaffung bzw. Ausstattung einer behindertengerechten Wohnung nach einem Arbeits- oder Wegeunfall.
Ansprechpartner sind dafür
Das Landespflegegeld Bayern in Höhe von 500,- € wird einmal jährlich an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern nach Beantragung ausbezahlt. (Stand August 2026)
Der Antrag muss nur einmal gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt im Jahr der Antragstellung nach Erlass des Bewilligungsbescheids, für die folgenden Pflegegeldjahre beginnen die Auszahlungen immer im Januar.
Weiterführende Informationen und die Rahmenbedingungen finden Sie auf der Seite Landespflegegeld – Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP).
Dort können Sie auch ein Antragsformular herunterladen oder den Antrag direkt stellen.
Bei einem geringen Einkommen und fehlendem Vermögen können nötige Wohnungsanpassungsmaßnahmen über die Sozialhilfe finanziert werden. Diese Unterstützung muss im Einzelfall bei der zuständigen Sozialverwaltung beantragt werden.
Die Unterstützung durch das Sozialamt erfolgt nur, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Ein Antrag beim Sozialamt ist Voraussetzung.
In vielen Kommunen gibt es Stiftungen, bei denen bei Bedürftigkeit Anträge auf Unterstützung gestellt werden können.
In der Regel weiß die örtliche Wohnberatungsstelle, der Pflegestützpunkt oder das Sozialamt, wo man sich um finanzielle oder Sachmittel bewerben kann.
Einen ersten Überblick online kann das Stiftungsverzeichnis für Bayern bieten.
Wir bieten ein breites Informationsangebot zu Wohnungsanpassungsmöglichkeiten.
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